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   LAG Berlin, 23.11.1987 - 9 Sa 83/87   

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https://dejure.org/1987,12811
LAG Berlin, 23.11.1987 - 9 Sa 83/87 (https://dejure.org/1987,12811)
LAG Berlin, Entscheidung vom 23.11.1987 - 9 Sa 83/87 (https://dejure.org/1987,12811)
LAG Berlin, Entscheidung vom 23. November 1987 - 9 Sa 83/87 (https://dejure.org/1987,12811)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tarifvertrag; Baugewerbe; Befreiende Lebensversicherung; Lebensversicherung; Vorruhestand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1988, 1184
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.03.1983 - IVa ZR 211/81

    Voraussetzungen für die Erlangung eines Pflichtteilsanspruchs - Rechtsfolgen der

    Auszug aus LAG Berlin, 23.11.1987 - 9 Sa 83/87
    Gegen dieses Urteil kann von der Beklagten, aber auch für diese von der Streithelferin (vgl. BGH JZ 1982, 429; BGH NJW 1983, 2378), das Rechtsmittel der Revision beim Bundesarbeitsgericht, Graf-Bernadotte-Platz, 3500 Kassel-Wilhelmshöhe, eingelegt werden.
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus LAG Berlin, 23.11.1987 - 9 Sa 83/87
    Ebensowenig stellt die "Auffassung der beteiligten Berufskreise" ein selbständiges Auslegungskriterium dar (BAG DB 1985, 130), weil sie für sich allein über den Willen der Tarifvertragsparteien nichts aussagt und für sich genommen zum Tarifrecht keinen Bezug hat.
  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1064/79

    Tarifklausel

    Auszug aus LAG Berlin, 23.11.1987 - 9 Sa 83/87
    Wenn aber Tarifverträge grundsätzlich wie Gesetze auszulegen sind, kann im Hinblick auf das Schriftformerfordernis des § 1 TVG der Wille der vertragsschließenden Tarifvertragsparteien nur dann und insoweit Berücksichtigung finden, als er in den Regelungen des Tarifvertrages einen für Dritte erkennbaren Ausdruck gefunden hat (BAG vom 22.1.1960, AP Nr. 96 zu § 1 TVG Auslegung; DAG vom 25.8.1982, BAGE 39, 321; BAG vom 23.10.1985, DB 1986, 596).
  • BAG, 13.06.1973 - 4 AZR 445/72

    Auslegung von Tarifverträgen - Regelungslücken

    Auszug aus LAG Berlin, 23.11.1987 - 9 Sa 83/87
    In der Regel sind jedenfalls die Gerichte für Arbeitssachen zur Lückenfeststellung und Ergänzung in Tarifverträgen ebenso berechtigt wie bei unvollständigen Gesetzen, allerdings nur unter der Voraussetzung der Feststellung einer "planwidrigen unvollständigkeit" (BAG vom 16.3.1973, DB 1973, 2303).
  • LAG Berlin, 30.05.1983 - 9 Sa 21/83

    Krankenhausarzt; Bauchhöhlenoperation; Hilfspersonal; Überwachung von Mullgewebe;

    Auszug aus LAG Berlin, 23.11.1987 - 9 Sa 83/87
    Jede andere Betrachtungsweise würde dazu führen, daß derjenige Arbeitnehmer, der durch finanzielle Eigenleistungen Altersvorsorge betreibt, in Ergebnis schlechter gestellt wäre als der Arbeitnehmer, der dies unterläßt (zu dieser allgemeinen Problematik siehe LAG Berlin vom 30.5.1983, VersR 1983, 937 [940]).
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Auszug aus LAG Berlin, 23.11.1987 - 9 Sa 83/87
    Ein rechtserhebliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung des Bestehens von Vorruhestandsleistungen nach dem genannten Zeitraum könnte allerdings dann fehlen, wenn dasselbe Ziel von Kläger mit einer Klage auf Leistungen erreichbar ist (vgl. BGH vom 7.2.1986, NJW 1986, 2507 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 22.12.1977 - VII ZR 94/76

    Zulässigkeit einer Streitverkündung; Umfang der Pflichten des Baubetreuers

    Auszug aus LAG Berlin, 23.11.1987 - 9 Sa 83/87
    Materiell- und prozeßrechtliche Wirkung löst allerdings nur eine zulässige Streitverkündung aus, wobei die Frage, ob die Streitverkündung gegenüber der ZVK-Bau zulässig ist, erst in einem etwaigen Folgeprozeß ihre Beantwortung findet (vgl. BGH vom 22.12.1977, NJW 1978, 643; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Auflage 1977, § 72 Rdn. 17; siehe auch Werres, NJW 1984, 208).
  • BAG, 06.03.1984 - 3 AZR 340/80

    Anspruch auf Zusatzurlaub

    Auszug aus LAG Berlin, 23.11.1987 - 9 Sa 83/87
    Dem Schriftformerfordernis des § 1 Abs. 2 TVG genügt es nämlich, wenn der fragliche Tarifvertrag auf andere, zum Beispiel gesetzliche Regelungen Bezug nimmt und für die beteiligten Vertragsparteien über den Regelungsinhalt keine Zweifel möglich sind (vgl. Wiedemann/Stumpf, TVG, § 1 Rdn. 103 mit weiteren Nachweisen; ferner BAG vom 7.9.1982, AP Nr. 7 zu § 44 BAT; BAG vom 6.3.1984, AP Nr. 16 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
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